Qemetica
Agrosar 360 SL Glyphosat-Herbizid
Agrosar 360 SL Glyphosat-Herbizid
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Agrosar 360 SL
Agrosar 360 SL ist Wirksames Herbizid zur Bekämpfung von Quecke, Ackermohn, Ackerbüffelgras und anderen lästigen monokotylen und dikotylen Unkräutern mit breitem Anwendungsspektrum. Agrosar ist ein nicht-selektives, systemisches Herbizid zur Blattanwendung. Es ist hochwirksam bei der Bekämpfung sowohl monokotyler als auch dikotyler Unkräuter und hat ein breites Anwendungsspektrum: auf Stoppelfeldern, vor der Bodenbearbeitung zur Unkrautbekämpfung und vor der Ernte zur Ernteerleichterung. Das Produkt ist als Konzentrat zur Herstellung einer wässrigen Lösung erhältlich.
Agrosar 360 SL wirkt gegen Unkraut
Das Mittel wird über die grünen Pflanzenteile (Blätter, grüne Triebe und nicht korrodierte Rinde) aufgenommen, durchdringt die Pflanze und erreicht die unterirdischen Teile (Wurzeln, Ausläufer usw.), wo sie absterben. Die ersten Wirkungssymptome (Vergilbung und Welken) treten 7–10 Tage nach der Anwendung auf. Nach 2–3 Wochen tritt das vollständige Absterben der Pflanze ein. Faktoren wie hohe Temperaturen, Feuchtigkeit und starke Sonneneinstrahlung beschleunigen die Wirkung des Mittels.
Wirkstoff:
- Glyphosat (eine Verbindung aus der Gruppe der Aminophosphonate) – 360 g/l (30,9 %)
Agrosar 360 SL wird zur Unkrautbekämpfung eingesetzt
- Winterraps, Winterweizen, Apfelbäume, Stachelbeeren, Aroniabeeren, schwarze, rote und weiße Johannisbeeren, Birnen, Pfirsiche, Kirschen, Aprikosen, Pflaumen, Kirschen
- Forstbaumschulen - Setzlinge von Nadel- und Laubbäumen
- Verjüngung, Aufforstung - Waldkiefer, Laubbaumart
- Gärten und Grundstücke
Agrosar 360 SL - Unkrautbekämpfung:
Hühnerhirse, Vogelmiere, Weißer Gänsefuß, Feldmohn, Geruchlose Kamille, Kanadischer Emmer, Acker-Winde (Syn. Acker-Winde), Gewöhnliches Kreuzkraut, Hirtentäschel, Einjähriges Rispengras, Acker-Veilchen, Quecke, Kletten-Labkraut, Spitzwegerich, Breitwegerich, Gewöhnlicher Beifuß, Kornblume, Ackersenf, Gewöhnliches Nadelkraut, Purpurrote Taubnessel, Weißklee, Knaulgras, Kanadische Goldrute, Waldhafer, Kanadische Blutwurz, Grüne Dolde, Gewöhnliche Kamille, Gewöhnlicher Stinkmorchel, Rauer Amarant, Stumpfblättriger Ampfer, Gewöhnlicher Sauerampfer, Gelber Sauerklee, Ackerbündel, Grüner Fuchsschwanz, Vogelwicke, Schmalblättrige Wicke, Acker-Seidenpflanze, Löwenzahn, Gewöhnliches Fingerhirse, Dreiblättriger Ehrenpreis, Gewöhnlicher Staudenknöterich, Gewöhnliches Hornkraut, Acker-Sauerampfer, Kleiner Storchschnabel, Roter Storchschnabel, Scharbockskraut, Kriechender Hahnenfuß, Feld-Klee, Gewöhnliche Schafgarbe, Ackerdistel, Giersch, Brennnessel, Acker-Winde, Persischer Ehrenpreis, Drüsiges Weidenröschen.
Agrosar 360 SL Karenzzeit:
Apfel, Stachelbeere, Aronia, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Birne, Pfirsich, Kirsche, Aprikose, Pflaume, Sauerkirsche – 7 Tage
Pflanzenschutzmittel sollten sicher verwendet werden. Lesen Sie vor Gebrauch das Etikett und die Produktbeschreibung. Pflanzenschutzmittel für den professionellen Gebrauch dürfen nur von Erwachsenen und Personen mit der im Pflanzenschutzmittelgesetz festgelegten Qualifikation für den Erwerb von Pflanzenschutzmitteln erworben werden. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen stellt einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung dar.
Label: Agrosar 360 SL_DE
Herstellerseite: Qemetica
Aktie

Rechtliche Hinweise:
Hinweise! Pflanzenschutzmittel mit Bedacht einsetzen. Vor Gebrauch Etikett und Produktinformationen lesen. Der Käufer erklärt, dass er zum Zeitpunkt des Kaufs voll geschäftsfähig ist und über die erforderlichen Qualifikationen für den Erwerb von Pflanzenschutzmitteln verfügt. Gemäß Artikel 28 des Gesetzes dürfen Pflanzenschutzmittel für professionelle Anwender an Personen verkauft werden,
die: 1. eine Schulung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Republik Polen absolviert haben und diese durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigen lassen;
oder 2. eine Schulung im Bereich Pflanzenschutzmittelberatung in der Republik Polen absolviert haben und diese durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigen lassen;
oder 3. eine Schulung in integriertem Pflanzenbau absolviert haben und diese durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigen lassen;
oder 4. eine für professionelle Anwender in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vorgeschriebene Schulung gemäß den dort geltenden Vorschriften absolviert haben und diese durch ein entsprechendes Dokument bestätigen lassen; oder ein anderes, gemäß den dort geltenden Vorschriften ausgestelltes Dokument vorgelegt haben, das die Berechtigung zum Erwerb von Pflanzenschutzmitteln für professionelle Anwender bestätigt. Wichtig! Pflanzenschutzmittel dürfen nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden. Pflanzenschutzmittel sind sachgemäß anzuwenden. Lesen Sie vor jeder Anwendung die Informationen auf dem Etikett und in der Packungsbeilage.
Beachten Sie die Gefahrenhinweise und Sicherheitsvorkehrungen auf dem Etikett.
Eintrag im Register der Unternehmer, die im Bereich des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln tätig sind, Nr. 22/61/10718
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