Rechtliche Hinweise:
Hinweise! Pflanzenschutzmittel mit Bedacht einsetzen. Vor Gebrauch Etikett und Produktinformationen lesen. Der Käufer erklärt, dass er zum Zeitpunkt des Kaufs voll geschäftsfähig ist und über die erforderlichen Qualifikationen für den Erwerb von Pflanzenschutzmitteln verfügt. Gemäß Artikel 28 des Gesetzes dürfen Pflanzenschutzmittel für professionelle Anwender an Personen verkauft werden,
die: 1. eine Schulung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Republik Polen absolviert haben und diese durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigen lassen;
oder 2. eine Schulung im Bereich Pflanzenschutzmittelberatung in der Republik Polen absolviert haben und diese durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigen lassen;
oder 3. eine Schulung in integriertem Pflanzenbau absolviert haben und diese durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigen lassen;
oder 4. eine für professionelle Anwender in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vorgeschriebene Schulung gemäß den dort geltenden Vorschriften absolviert haben und diese durch ein entsprechendes Dokument bestätigen lassen; oder ein anderes, gemäß den dort geltenden Vorschriften ausgestelltes Dokument vorgelegt haben, das die Berechtigung zum Erwerb von Pflanzenschutzmitteln für professionelle Anwender bestätigt. Wichtig! Pflanzenschutzmittel dürfen nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden. Pflanzenschutzmittel sind sachgemäß anzuwenden. Lesen Sie vor jeder Anwendung die Informationen auf dem Etikett und in der Packungsbeilage.
Beachten Sie die Gefahrenhinweise und Sicherheitsvorkehrungen auf dem Etikett.
Eintrag im Register der Unternehmer, die im Bereich des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln tätig sind, Nr. 22/61/10718