Bayer
Roundup 360 Plus Glyphosat-Herbizid 5L
Roundup 360 Plus Glyphosat-Herbizid 5L
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Roundup 360 Plus Glyphosat-Herbizid 5L
Roundup 360 Plus ist ein Produkt der Marke Bayer zur Bekämpfung von Quecke sowie ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern, sowohl ein- als auch mehrjährig. Das Produkt enthält den wirksamen Wirkstoff Glyphosat.
Warum Roundup 360 Plus wählen?
Glyphosat wirkt gegen die meisten ein- und zweikeimblättrigen Unkräuter. Zu den größten Vorteilen des Präparats zählen neben seiner Wirksamkeit auch:
- eine breite Palette geschützter Kulturpflanzen,
- Einsatzmöglichkeit auch in nichtlandwirtschaftlichen Bereichen,
- klare und schnell sichtbare Effekte,
- Benutzerfreundlichkeit.
Das Produkt ist zur Unkrautbekämpfung und Austrocknung von Nutzpflanzen bestimmt. Das Präparat hat flexible Anwendungstermine, die an individuelle Bedürfnisse angepasst werden können. Anwendungstermin und Dosierung des Mittels sollten individuell angepasst werden, abhängig von den zu bekämpfenden Unkräutern und der geschützten Nutzpflanzenart.
Roundup 360 Plus - wie ist die Zusammensetzung des Produkts
Roundup 360 Plus ist ein nichtselektives Herbizid mit systemischer Wirkung. Es ist in der SL-Formulierung erhältlich, einem Konzentrat zur Herstellung einer wässrigen Lösung.
Der für die Wirksamkeit des Präparats verantwortliche Wirkstoff ist Glyphosat – eine Verbindung aus der Gruppe der Aminophosphorsäuren in Form eines Kaliumsalzes mit einem Gehalt von 360 g/l.
In welchen Kulturen sollte es eingesetzt werden?
Das Präparat Roundup 360 Plus wird häufig in landwirtschaftlichen Kulturen sowie in nichtlandwirtschaftlichen Bereichen eingesetzt. Es ist unter anderem für Mais, Kartoffeln, Karotten, Petersilie, Zwiebeln, Lauch und Zuckerrüben zugelassen. Roundup kann auch vor der Ernte von Winterweizen, Wintertriticale, Roggen, Sommerweizen, Sommergerste und Winterraps ausgebracht werden. In nichtlandwirtschaftlichen Bereichen kann es beispielsweise zum Jäten von Lagerplätzen, Wegen, Gehwegen sowie auf Brach- und Brachflächen eingesetzt werden.
Gehen Sie mit Pestiziden vorsichtig um.
Lesen Sie vor Gebrauch das Etikett und die Produktinformationen.
Der Käufer erklärt, dass
zum Zeitpunkt des Kaufs ist er voll geschäftsfähig
und verfügt über die erforderlichen Qualifikationen von
Personen, die Pflanzenschutzmittel kaufen.
Rechtliche Hinweise:
Gemäß Artikel 28 des Gesetzes vom 8. März 2013 über Pflanzenschutzmittel (Gesetzblatt 2020, Pos. 2097) dürfen Pflanzenschutzmittel, die für professionelle Anwender bestimmt sind, ab dem 26. November 2015 an Personen verkauft werden, die:
Punkt 1
eine Ausbildung in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Republik Polen absolviert haben, die durch eine Bescheinigung über den Abschluss dieser Ausbildung bestätigt wird, oder
Punkt 2
eine Ausbildung zur Beratung über Pflanzenschutzmittel in der Republik Polen abgeschlossen haben, die durch eine Bescheinigung über den Abschluss dieser Ausbildung bestätigt wurde, oder
Punkt 3
eine Ausbildung im integrierten Pflanzenbau abgeschlossen haben, die durch eine Bescheinigung über den Abschluss dieser Ausbildung bestätigt wird, oder
Punkt 4
nicht früher als 5 Jahre vor dem Kauf dieser Mittel in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum die für gewerbliche Anwender erforderliche Ausbildung auf der Grundlage der in diesem Land geltenden Bestimmungen abgeschlossen haben, bestätigt durch ein Dokument über den Abschluss dieser Ausbildung, oder sie haben ein anderes Dokument vorgelegt, das gemäß den in diesem Land geltenden Vorschriften ausgestellt wurde und bestätigt, dass sie die Berechtigung zum Kauf von Pflanzenschutzmitteln für gewerbliche Anwender erhalten haben.
Wichtig!
Pflanzenschutzmittel dürfen nur von Personen über 18 Jahren angewendet werden.
Pflanzenschutzmittel sollten sicher verwendet werden.
Lesen Sie vor jedem Gebrauch die Angaben auf dem Etikett und in der Produktinformation.
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